Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ als akzeptiert, wenn Tierhalter / Verfügungsberechtigte und Tierheilpraktiker einen ersten Termin vereinbaren. Der Tierheilpraktiker kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen. Der Behandlungsvertrag hat folgenden Inhalt:
§ 2 Terminvereinbarung
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch von uns bestätigt wurden.
Da eine Abrechnung der Entfernungspauschale anteilig erfolgt und der Rücktritt eines Kunden/ Verfügungsberechtigten somit erhebliche Mehrkosten bei anderen, in die Reiseroute eingeplanten Kunden verursachen würde, ist der Rücktritt ausdrücklich ausgeschlossen. Tritt der Kunde/Verfügungsberechtigte trotzdem zurück, werden ihm diese Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,-Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form von höherer Gewalt nach BGB.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde/Verfügungsberechtigte eine Mobilnummer hinterlassen und ist erreichbar, wird er unverzüglich von dieser Verzögerung unterrichtet.
§ 3 Fahrtkosten
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
§ 4 Gebühren
Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Leistungen werden nur gegen sofortige Bezahlung (Barzahlung) erbracht. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Behandlungen kann der Tierhalter/Verfügungsberechtigte nach jeder Behandlung einen Abschlag auf die ausstehende Rechnung zahlen. Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte erhält hierbei eine Quittung als Zahlungsnachweis. Nach abgeschlossener Behandlung hat er die Möglichkeit eine detaillierte Rechnung zu erhalten. Der noch ausstehende Betrag ist bar zu entrichten oder zu überweisen. Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto fällig. Bei offen stehenden Beträgen setzt nach 14 Tagen automatisch das gesetzliche Mahnverfahren ein. Nach einer Mahnung ist nur noch Barzahlung möglich.§ 6 Haftung
Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
Der Kunde/Verfügungsberechtigte hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen.
Haftung des Behandlers:
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig.
§ 7 Seminare
Die Anmeldung zu den Seminaren muss schriftlich per Brief, Mail oder über das Kontaktformular erfolgen. Die Kursgebühr ist bis 14 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers werden 25,- € Gebühr berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, es kann aber natürlich ein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet.
Sollte ein Seminar mangels Teilnehmern nicht zustande kommen, werden die Teilnehmer kurzfristig informiert und die Seminargebühr zurück überwiesen.
§ 8 Datenschutz
Daten des Tierhalters/Verfügungsberechtigten und des Tieres werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Tierhalter / Verfügungsberechtige verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Tierheilpraktiker kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter / Verfügungsberechtigten davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters / Verfügungsberechtigten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter / Verfügungsberechtigter zustimmen wird. Sobald der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht. Der Tierhalter/ Verfügungsberechtigte hat das Recht, einen Auszug aus seiner Kartei zu erhalten, welcher honorarpflichtig ist.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Velbert/Bochum.
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln dem THP/Tierphysiotherapeuten nicht erlaubt. Die Verabreichung an Tiere durch den THP/Tierphysiotherapeuten ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist.